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Bayern

Nachlassvereinbarungen Freistaat Bayern – Nutzung auch von Kommunen bei Beschaffungen

Das Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH) weist kommunale Auftraggeber mit Schreiben vom 11.12.2025 nochmals auf das Portfolio von Nachlassvereinbarungen des Freistaats Bayern hin. Die Möglichkeit der Kommunen, die Vereinbarungen bei ihren Beschaffungen zu nutzen, wurden nach Kenntnis des StMFH bisher nur vereinzelt in Anspruch genommen. Die Nachlassvereinbarungen haben jedoch durch die Erhöhung der Wertgrenzen für die Direktaufträge nochmals an Bedeutung gewonnen.

Diese Vereinbarungen stehen den staatlichen Vergabe- und Beschaffungsstellen im Bayerischen Behördennetz zur Verfügung. Sollte der Zugriff auf das Behördennetz nicht möglich sein, kann über die Sharepoint-Lösung OwnCloud auf die Vereinbarungen zugegriffen werden. Die Unterlagen zu den Nachlasskonditionen des Freistaats Bayern einschließlich der Zugangsdaten zu OwnCloud (Zugangslink und Passwort) sind vertraulich und dürfen nicht an unberechtigte Dritte, beispielsweise an Konkurrenzunternehmen, weitergereicht werden.

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