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Bayern

Mindestquoten für die Beschaffung von sauberen Bussen und Nutzfahrzeugen


30.03.2022Mit Schreiben vom 28.03.2022 weist das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) auf ein Schreiben des zuständigen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) vom 09.03.2022 hin, welches über die auch von kommunalen Auftraggebern einzuhaltenden Mindestquoten für die Beschaffung von sauberen Bussen und Nutzfahrzeugen nach dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) informiert. Beigefügt ist dem Schreiben das StMB ein Merkblatt zu den Anwendungsfällen des SaubFahrzeugBeschG bei der Beschaffung von Bussen. Für Fragen können Sie das Funktionspostfach CVD@stmb.bayern.de des StMB nutzen.

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