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Schleswig-Holstein

Lange erwartet – endlich da: die SHVgVO mit höheren Wertgrenzen

Am 15.05.2026 wurden die Änderungen der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung (SHVgVO) im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Damit gelten künftig deutlich höhere Wertgrenzen für öffentliche Vergaben im Land Schleswig-Holstein.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Bauleistungen (VOB/A)

  • Direktaufträge jetzt bis 100.000 EUR möglich (bisher lag die Wertgrenze bei 10.000 EUR) sowie für einzelne Fachlose bis zum addierten Wert des Einzelloses von max. 100.000 EUR
  • Freihändige Vergaben jetzt bis zu einem Gesamtauftragswert von 1.000.000 EUR zulässig (bisher lag die Wertgrenze bei 150.000 EUR) sowie für einzelne Fachlose bis zum addierten Wert der Einzellose von 1.000.000 EUR als auch für jedes Fachlos bis zu einem Einzelauftragswert in Höhe von 250.000 EUR bei Aufträgen über 1.000.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungen (UVgO)

  • Direktaufträge jetzt bis 50.000 EUR zulässig (bisher lag die Wertgrenze bei 5.000 EUR) sowie für einzelne Fachlose bis zu einem addierten Wert von 50.000 EUR
  • Verhandlungsvergabe bis zu einem Gesamtauftragswert von 150.000 EUR sowie für einzelne Fachlose bis zu einem addierten Wert von 50.000 EUR
  • Die Regelung gilt auch für freiberufliche Leistungen und Leistungen nach § 50 UVgO

Hinweis: Eine aktualisierte Wertgrenzenübersicht sowie Vergabeschemen für Bauleistungen und Liefer-/DL finden sich auf der Website der Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein.

Außerdem können Auftraggeber Bieterlisten zur Auswahl geeigneter Unternehmen in Vergabeverfahren führen, sofern diese auf objektiven, nichtdiskriminierenden Kriterien beruhen und Transparenz sowie Gleichbehandlung gewährleistet sind. Besonders Präqualifizierungssysteme bleiben eine zulässige Grundlage für die Führung und Nutzung von Bieterlisten.

Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein

Ihre Ansprechpartnerin:
Sabine Tauber, Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, tauber@abst-sh.de, 0431 9865144

 

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