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Hessen

Konsolidierte Fassung des neuen Vergabeerlass


29.05.2019: Die neue Fassung der VOB/A im 1. Abschnitt ist im April 2019 auch in Hessen eingeführt worden. Dazu wurde der gemeinsame Runderlass mit Datum vom 26.3. 2019 geändert und liegt nun auch in der konsolidierten Gesamtfassung vor. Zu beachten ist, dass die VOB/A 1. Abschnitt nur insoweit gilt, als der Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014 (GVBl. I S. 354) und dieser Gemeinsame Runderlass nichts anderes bestimmen." Den konsolidierten Vergabeerlass 2019 finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin:

Eva Waitzendorfer-Braun, info@absthessen.de, Tel.: 0611 974588 - 0

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