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Rheinland-Pfalz

Geänderte Fassung VOB/A 1. Abschnitt anzuwenden


28.03.2019: Aufgrund der dynamischen Verweisung in der Verwaltungsvorschrift für das Öffentliche Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz ist die überarbeitete Fassung der VOB/A Abschnitt 1 in Rheinland-Pfalz seit dem 1. März 2019 anzuwenden. Die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) steht allerdings noch bevor.

Ihre Ansprechpartnerin:

Dagmar Lübeck, luebeck@eic-trier.de, Tel.:0651/97567 - 16