Nach Inkrafttreten einer Änderung des Landesmindestlohngesetzes in Berlin (LMiLoG) hat der Berliner Senat von der neuen Befugnis nach § 9 Abs. 2 LMiLoG Gebrauch gemacht und zum 01.01.2026 den Landesmindestlohn von 13,69 Euro auf 14,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. Ebenfalls festgelegt wurde eine weitere Erhöhung des Landesmindestlohns ab dem 01.01.2027 auf 15,58 Euro brutto je Zeitstunde.
Dies geht aus der „Dritten Verordnung zur Erhöhung des Mindestlohns nach § 9 Abs. 1 des Landesmindestlohngesetzes (Dritte Berliner Mindestlohnverordnung) vom 09.12.2025 hervor (vgl. GVBl. Nr. 36 vom 23.12.2025 - Seite 661).
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