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Bayern

Befristet erhöhte Wertgrenzen – Änderungsbekanntmachungen

Die Staatsregierung hat am 19.09.2023 die Verlängerung der Geltungsdauer der befristet erhöhten Wertgrenzen für Direktaufträge und für Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen bis zum 31.12.2024 beschlossen. Die Bekanntmachung der Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen(VVöA) für die staatlichen Auftraggeber vom 04.10.2023 finden Sie hier. Die Bekanntmachung der Änderung über die Vergabe von Aufträgen im Kommunalen Bereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 04.10.2023 finden Sie hier

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