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Berlin

Anhebung des Vergabemindestlohns im Land Berlin

Das Mindeststundenentgelt für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Land Berlin beträgt seit dem 1. Mai 2024 13,69 Euro. Diese Erhöhung hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin mit der Ersten Verordnung zur Festsetzung des Mindestentgelts nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 09. April 2024 (GVBl. S. 114 vom 27.04.2024) festgeschrieben. Die Verordnung zur Festsetzung des Mindestentgelts finden Sie hier.

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