Das Europäische Parlament hat am 09.09.2025 eine Entschließung zur öffentlichen Beschaffung angenommen, die eine Stärkung des Losgrundsatzes vorsieht. Das Parlament folgte mit seiner Entscheidung dem Binnenmarktausschuss. Dieser hatte seinen Bericht am 07.07.2025 angenommen, in dem er sich für eine Stärkung der losweisen Vergabe aus Gründen des Wettbewerbs und der Unterstützung von KMU aussprach. Der Bericht ist jedoch rechtlich nicht bindend. Bei der EU-Kommission laufen aktuell Vorbereitungen für die Novellierung der EU-Vergaberichtlinien im Jahr 2026.
Insbesondere der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hatte im Vorfeld der Abstimmung für eine Zustimmung zum Bericht des Binnenmarktausschusses geworben und gefordert die verpflichtende Losvergabe bei der für 2026 anstehenden Novellierung der EU-Vergaberichtlinien zu berücksichtigen.