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EU-Kommission schlägt Europäischen Rechtsakt zur Innovation vor

Die Europäische Kommission hat am 09.09.2026 einen Europäischen Rechtsakt zur Innovation vorgeschlagen, um innovative Unternehmen in Europa zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorschlags betrifft die Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich von Forschung und Entwicklung (FuE).

Dieses soll mehr Rechtssicherheit schaffen und die Markteinführung neuer Technologien beschleunigen. Zudem soll die grenzüberschreitende gemeinsame Beschaffung durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden. Die Kommission verbindet damit die Erwartung von jährlichen Einsparungen für öffentliche Auftraggeber in Höhe von rund 1 Mrd. Euro.

Ergänzend zum europäischen Rechtsakt zur Innovation soll ein gemeinsamer europäischer Rahmen für sogenannte Reallabore geschaffen werden. Diese ermöglichen es Unternehmen, Forschern und Behör-den, neue Produkte, Dienstleistungen und Technologien zeitlich begrenzt unter kontrollierten Bedingungen unter Aufsicht der Regulierungsbehörden zu erproben.

Der Vorschlag ist Teil der EU-Start-up- und Scale-up-Strategie sowie des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit der EU. Für öffentliche Auftraggeber könnten insbesondere die geplanten Regelungen zur FuE-Beschaffung neue Möglichkeiten eröffnen, innovative Lösungen zu beschaffen und die Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg zu stärken.
 

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