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Wettbewerbsregister – Staffelung der Registrierung nach Bundesländern


Aufgerufen sich zu registrieren, sind alle Auftraggeber, die nach § 6 Abs. 1 WRegG zu einer Abfrage beim Wettbewerbsregister im Rahmen von öffentlichen Beschaffungsvorgängen, verpflichtet sind:

  • Öffentliche Auftraggeber, § 99 GWB,
  • Sektorenauftraggeber, § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB,
  • Konzessionsgeber, § 101 Abs. 1 Nr. 1,2 GWB.


Für Auftraggeber auf Ebene des Bundes und der obersten Landesbehörden ist die Registrierung bereits eröffnet; seit dem 10. Mai 2021 gilt dies auch für kommunale Auftraggeber, Auftraggeber auf den nachgeordneten Landesebenen und sonstige Auftraggeber. Eine Ausnahme gilt noch für projektbezogene öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 4 GWB, für welche später ein weiterer Hinweis auf der Webseite des Wettbewerbsregisters veröffentlicht werden soll.

Aufgrund der Vielzahl an registrierungspflichtigen Auftraggebern erfolgt eine Staffelung nach Bundesländern:

  • Phase 1 = 10. Mai – 18. Juni 2021 (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein)
  • Phase 2 = 21. Juni – 09. August 2021 (Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen)

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