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VOB/A-EU 2026 seit 08.09.2026 in Kraft

Seit dem 08.09.2026 gilt die neue VOB/A-EU 2026 und ist für ab diesem Zeitpunkt begonnene Vergabeverfahren anzuwenden.

Hintergrund
Nach Inkrafttreten des Vergabebeschleunigungsgesetzes am 01.07.2026 und den damit einhergehenden Änderungen des GWB, der VgV und der VSVgV musste auch die nachgeordnete VOB/A für EU-weite Bauvergaben geändert werden. Der dafür zuständige Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat die Abschnitte 2 (VOB/A-EU) und 3 (VOB/A-VS) an das Vergabebeschleunigungsgesetz angepasst und das Bauministerium hat dies am 24. 08. 2026 im Bundesanzeiger bekannt gemacht (Bekanntmachung vom 22. Juli 2026, BAnz AT 24.08.2026 B6). Zusätzlich wurden die Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 (Vorgaben für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz) und die Barrierefreiheitsrichtlinie (EU) 2019/882 umgesetzt.

Die wichtigsten Änderungen der VOB/A-EU 2026
Nachfolgend eine tabellarische Übersicht der wichtigsten Änderungen für EU-weite Bauvergaben nach Abschnitt 2 (VOB/A-EU) hier zum downloaden.
Die VOB/A-EU 2019 finden Sie hier.

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