Zum Hauptinhalt springen

Vergaberecht im Koalitionsvertrag


16.12.2021:Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sind nur wenige Aussagen zum Vergaberecht zu finden. Neben der Vereinfachung des Vergaberechts, die schon viele Jahrzehnte auf dem Plan steht, hat sich die neue Regierung die Professionalisierung, Digitalisierung und Beschleunigung von Vergabeverfahren zur Aufgabe gemacht. Erwartungsgemäß soll die öffentliche Beschaffung neben wirtschaftlichen Komponenten vor allem soziale, ökologische und innovative Aspekte berücksichtigen. Dabei soll sich die öffentliche Hand am Aufbau eines Systems zur Berechnung von Klima- und Umweltkosten beteiligen. Im Rahmen der rechtssicheren Digitalisierung soll eine anwenderfreundliche zentrale Plattform geschaffen werden, über die alle öffentlichen Vergaben zugänglich sind und die eine Präqualifizierung der Unternehmen ermöglicht. Es bleibt abzuwarten, wie diese Absichtserklärungen in die Praxis umgesetzt werden.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.