21.11.2024: Mit dem Bericht werden Bedarfsträgern und Beschaffungsstellen Hinweise zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben des Klimaschutzgesetzes (KSG) und das Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in der öffentlichen Beschaffung des Bundes gegeben. Das betrifft das allgemeine und spezielle Berücksichtigungsgebote für Klimaschutzaspekte in § 13 Abs. 2 und 3 des KSG, des CO2-Schattenpreises in § 13 Abs. 1 KSG sowie die Bevorzugungspflicht für ressourcenschonende Produkte in § 45 Abs. 2 Satz 1 KrWG. Die Möglichkeiten zur Berücksichtigung der Klima- und Ressourcenschutzaspekte in den einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens (z. B. Bedarfsermittlung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Leistungsbeschreibung) werden systematisch in den einzelnen Kapiteln erläutert. Berücksichtigt wird die Rechtslage im Ober- und Unterschwellenbereich (GWB, VgV, UVgO) und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) Bund. Den Bericht finden Sie hier.