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UBA-Gutachten: Vergabebeschleunigungsgesetz und nachhaltige Beschaffung

Das Kurzgutachten untersucht die Auswirkungen des am 01.07.2026 in Kraft getretenen Vergabebeschleunigungsgesetzes auf die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung. 

Das Vergabebeschleunigungsgesetz verfolgt das Ziel, Vergabeverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, so wurde u.a. die Wertgrenze für Direktaufträge von 15.000 Euro auf 50.000 Euro (netto) für Liefer- und Dienstleistungen als auch Bauleistungen angehoben. Diese können ohne ein förmliches Vergabeverfahren nach einem Preisvergleich beschafft werden, wobei zwischen den beauftragten Unternehmen gewechselt werden soll. Der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist zu beachten. Daneben, so das Gutachten, bleibt der materielle Pflichtenkatalog der Fachgesetze beispielsweise des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) oder des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG), vom Vergabebeschleunigungsgesetz unberührt. Diese fachgesetzlichen Vorgaben binden die Bundesbehörden weiterhin unabhängig von der gewählten Vergabeart und den einschlägigen Wertgrenzen.

Einen bürokratiearmen und zugleich wirksamen Ansatzpunkt für die Verankerung von Nachhaltigkeitskriterien sieht das Gutachten in der nachhaltigen Ausrichtung der Bedarfsermittlung und der Leistungsbeschreibung. Dieser Ansatz bedingt, dass der öffentliche Auftraggeber bereits bei der Bestimmung des Beschaffungsgegenstands, die Nachhaltigkeitsanforderungen (z.B. Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Rezyklatanteile, emissionsarme Leistungserbringung) der zu beschaffenden Leistung bestimmen muss. Gehe man so vor, entstehe dabei auch kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand, da die Beschaffungsentscheidung selbst wird von Anfang an nachhaltig getroffen wird. Die gesetzgeberische Intention von Beschleunigung und Vereinfachung wird so nicht konterkariert.

Quelle: Bundesumweltamt

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