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Soziale und andere besondere Dienstleistungen - Übersicht mit allen CPV-Codes


17.08.2016: Für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen gilt seit dem 18. April dieses Jahres ein Sonderregime, welches in Abschnitt 3 der Vergabeverordnung (§§ 64 ff. VgV) geregelt ist. Abgesehen vom höheren Schwellenwert für EU-Vergaben (750.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen, 1 Mio. Euro bei Vergaben im Sektorenbereich) gibt es Erleichterungen bei der Wahl der Verfahrensart etc. Hierüber hatten wir bereits in der Juli-Ausgabe unseres Newsletters berichtet. In Ergänzung zu diesen Ausführungen finden Sie nun nebenstehend eine Übersicht unter Aufführung aller im Anhang XIV zur EU-RL 2014/24/EU genannten CPV-Codes (CPV = Common procurement vocabulary) zum Download.

 

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