Eine Kurzexpertise des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, wie durch gezielte Formulierung der Anforderungen und Zuschlagskriterien eine vergaberechtskonforme Berücksichtigung regionaler Produkte bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen möglich ist.
Regionalität hat viele positive Effekte: Sie fördert den Umweltschutz durch kürzere Transportwege, unterstützt die Biodiversität und trägt zur Erhaltung kultureller und gastronomischer Traditionen bei. Vergaberechtlich ist eine pauschale Forderung nach regionalen Produkten jedoch unzulässig, da sie eine Ungleichbehandlung europäischer Wettbewerber darstellen würde.
Die Kurzexpertise enthält praktische Hinweise, wie Regionalität und damit deren positive Umwelteffekte bei der Formulierung der Leistungsanforderungen und den Zuschlagskriterien integriert werden kann, ohne den Grundsatz der Gleichbehandlung und die weiteren vergaberechtlichen Anforderungen zu verletzen. Die Kurzexpertise finden Sie hier.
Quelle: Umweltbundesamt