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Neue Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts


31.01.2018: Alle zwei Jahre werden die EU-Schwellenwerte für Auftragsvergaben von der Kommission geprüft, den Wechselkursschwankungen angepasst und durch Verordnung geändert. Mit Wirkung zum 01.01.2018 hat die Europäische Kommission die Schwellenwerte neu festgesetzt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Öffentliche Auftraggeber müssen danach ab dem 01.01.2018 u.a. folgende Schwellenwerte berücksichtigen:

  • 5,548 Mio. Euro Bauaufträge (zuvor: 5,225 Mio. Euro)
  • 221.000 Euro Dienst- und Lieferaufträge (zuvor 209.000 Euro)
  • 144.000 Euro Obere und Oberster Bundesbehörden (zuvor 135.000 Euro)
  • 443.000 Euro Sektoren und Verteidigung (zuvor 418.000 Euro)

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Verordnungen im EU-Amtsblatt Nr. L 337 vom 19.12.2017, S. 17 ff. Sie können die Verordnungen aber auch direkt nachlesen unter:

- Verordnung (EU) 2017/2365 (klassische Vergaben):

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1513803241141&uri=CELEX:32017R2365

- Verordnung (EU) 2017/2366 (Konzessionen):

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1513803241141&uri=CELEX:32017R2366

- Verordnung (EU) 2017/2364 (Sektoren):

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1513803241141&uri=CELEX:32017R2364

- Verordnung (EU) 2017/2367 (Verteidigung):

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1513803241141&uri=CELEX:32017R2367

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