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Neue EU-Schwellenwerte veröffentlicht

Im zweijährigen Turnus erfolgt durch die EU-Kommission eine Überprüfung und Anpassung der Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren. Zum 01.01.2026 werden diese angepasst. Die neuen Schwellenwerte wurden in den Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2151, 2025/2152, 2025/2150 der Europäischen Kommission vom 22.10.2025 veröffentlicht.

Es gelten danach die in der Tabelle genannten Werte (in Euro ohne Umsatzsteuer), ohne dass es einer Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber bedarf. Sie finden die geänderten Schwellenwerte auch in unserer Wertgrenzenübersicht.

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/2151 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2025

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/2152 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2025

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/2150 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2025

Die Veröffentlichung der Schwellenwerte für den Bereich der Verteidigung und Sicherheit steht noch aus. 

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