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Geänderte VOB/A 1. Abschnitt veröffentlicht – Aber noch nicht anzuwenden!?‎


17.08.2016: Das Bundesbauministerium (BMUB) trägt zu einer weiteren Verwirrung bei der Reform des deutschen ‎Vergaberechts bei. Mit Datum 01.07.2016 ist eine überarbeitete Fassung des 1. Abschnitts der VOB/A (also für ‎den Bereich der Unterschwellen-Vergabe) im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Das BMUB teilt aber ‎gleichzeitig mit, dass diese Fassung noch nicht anzuwenden ist. Eine Anwendung ist erst dann vorgesehen, wenn ‎alle Teile der VOB als Gesamtausgabe unter der Bezeichnung „VOB 2016“ herausgegeben werden. Hierfür peilt ‎das Ministerium den Herbst 2016 an. Offenbar ist aber direkt nach dem Erscheinen der Gesamtausgabe VOB 2016 ‎im Herbst der 1. Abschnitt „alsbald systematisch zu überprüfen, um einen inhaltlich wie redaktionell noch weiteren ‎Gleichlauf innerhalb der VOB/A herzustellen“. Den am 01.07. im Bundesanzeiger veröffentlichten, aber (noch) nicht ‎anzuwendenden Text VOB/A 1. Abschnitt finden Sie hier (Anm. d. Red.: Im "Amtlichen Teil" Veröffentlichung vom 1.7.2016 auswählen).‎

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