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Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im Überblick


29.05.2017: Die Kanzlei Beiten Burkhardt hat einen komprimierten Überblick zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach neuem Vergaberecht veröffentlicht. Die in Abschnitt 6 der VgV nunmehr zusammengefassten Sonderregelungen ergänzen die allgemeinen Vorschriften der VgV für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen und ersetzen diese teilweise. Bei Widersprüchen haben diese Vorrang vor den allgemeinen Regelungen. Neben den Verfahrensarten und Hinweisen zur Ausgestaltung des Verhandlungsverfahrens sowie der Eignungs- und Zuschlagskriterien findet sich in der lesenswerten Übersicht auch eine Abhandlung zur Auftragswertberechnung „gleichartiger“ Leistungen. Die Autoren weisen eindringlich auf die divergierenden Auffassungen zwischen der EU-Kommission und dem BMWi hin. Auch nach (eher formaler) Einstellung eines entsprechenden Vertragsverletzungsverfahrens im vergangenen Jahr, hat sich nach Einschätzung der Autoren an der Auffassung der Kommission, dass die deutschen Regelungen zur Auftragswertberechnung in § 3 Abs. 7 S.2 VgV europarechtswidrig sind, nichts geändert. Insbesondere bei EU-geförderten Projekten sollte daher zur Risikominimierung eine Gesamtbetrachtung erfolgen. Die Übersicht finden sie hier.

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