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Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) – Eine Einführung

Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) ist am 06. August 2025 im Kabinett beschlossen worden und befindet sich damit im parlamentarischen Verfahren. Sollten sich in der Befassung durch den deutschen Bundestag und Bundesrat keine Änderungen ergeben wird das Gesetzt zeitnah in Kraft treten. Die Auswirkungen haben wir Ihnen wie folgt zusammengefasst.

Was ist das Bundestariftreuegesetz?

Das BTTG regelt die Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund. Ziel des Gesetzes ist es, faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen und Lohndumping im öffentlichen Auftragswesen zu verhindern. Öffentliche Auftraggeber des Bundes – wie Bundesministerien, Bundesbehörden oder bundeseigene Unternehmen – dürfen nur noch Verträge an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen. Dies betrifft insbesondere Branchen, in denen ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt. Beschaffungen der Bundeswehr dahingegen, sind bis 31. Dezember 2032 vom BTTG nicht erfasst bzw. ausgenommen.

Wer ist von diesem neuen Gesetz betroffen?

Öffentliche Auftraggeber des Bundes, die Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen sowie Konzessionen und Rahmenvereinbarungen vergeben. Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben – einschließlich ihrer Nachunternehmer. Branchen, für die ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag besteht, z. B. das Baugewerbe, die Gebäudereinigung, das Elektrohandwerk oder der Nahverkehr.

Was bedeutet „Tariftreue“ überhaupt?

Unternehmen, die einen Auftrag vom Bund erhalten wollen, müssen schriftlich zusichern, dass sie ihren Beschäftigten mindestens den Lohn zahlen, der im einschlägigen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag vorgesehen ist. Diese sogenannte Tariftreueerklärung ist verpflichtend. Die Tariftreue gilt auch für Subunternehmer. Das bedeutet: Auch wer Teile des Auftrags weitervergibt, muss sicherstellen, dass die Tariftreue eingehalten wird.

Wer stellt die Tarifverträge auf und wer überprüft die Einhaltung?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fasst die Arbeitsbedingungen in Rechtsverordnungen und veröffentlicht diese im Internet. Dabei handelt sich hier nicht um spezielle Rechtsverordnungen für die jeweilige Ausführung der ausgeschriebenen Leistung, sondern vielmehr werden diese Rechtsverordnungen allgemein “für die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen” erlassen, so der Entwurf. Die Einhaltung des Gesetzes wird durch eine eigens eingerichtete "Prüfstelle Bundestariftreue", innerhalb der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See organisiert.

Warum soll das Gesetz eingeführt werden?

Das BTTG verfolgt mehrere Ziele:

  • Faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten.
  • Schutz von Arbeitnehmerrechten durch verbindliche Mindestarbeitsbedingungen.
  • Verhinderung von Lohndumping und Ausbeutung.
  • Stärkung der Tarifbindung und des sozialen Zusammenhalts.

Was erwartet Unternehmen bei nicht Beachtung dieses Gesetzes?

Unternehmen, die gegen das BTTG verstoßen – z. B. durch falsche Angaben zur Tariftreue oder durch Unterbezahlung – müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dazu gehören:

  • Ausschluss vom Vergabeverfahren,
  • Vertragsstrafen,
  • Schadensersatzforderungen,
  • in schwerwiegenden Fällen auch ein temporärer Ausschluss von künftigen Vergaben.

Damit Sie als Unternehmen prüfen können, ob Sie alle Anforderungen des Bundestariftreuegesetzes erfüllen, haben wir eine praktische Checkliste für Sie zusammengestellt. Diese soll für einen erleichterten Einstieg in die Materie diene und Ihnen als Hilfestellung bei der Teilnahme von Ausschreibungen des Bundes unterstützen, die wesentlichen Aspekte der Ausschreibung unter dem Aspekt des BTTG im Blick zu haben.

Hier geht’s zur Checkliste