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Bundesarchitektenkammer begrüßt Beibehaltung des Verhandlungsverfahrens


21.06.2016: Für Architekten und Ingenieure von besonderer Bedeutung bei der Reform des deutschen Vergaberechts ist der Abschnitt 6 der VgV 2016, in dem betont wird, dass Architekten- und Ingenieurleistungen ausschließlich im Leistungs- und nicht im Preiswettbewerb vergeben werden. Die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, begrüßte die Beibehaltung des Verhandlungsverfahrens mit den nun klarer gefassten Eignungskriterien. Erfreulich, so Ettinger-Brinckmann, sei die klare und programmatische Stärkung des Architekten- bzw. Planungswettbewerbs – auch durch den neuen, eigenständigen Abschnitt 5 in der neuen VgV zu Planungswettbewerben. Die Regelungen hinsichtlich der Eignungs- und Zuschlagskriterien in Abschnitt 6 zielten zudem auf den leichteren Zugang von Bürogründern und kleinen Büros zu Vergabeverfahren.
„Architekten und Ingenieure werden sich umfassend mit dem neuen Vergaberecht beschäftigen und sich fortbilden. Damit das Vergaberecht in seiner modernisierten Form tatsächlich einen Beitrag zur Prozesskultur und damit zur Baukultur leistet, muss die Umsetzung in der Praxis gelingen – hier gilt es, gemeinsam mit den öffentlichen Bauherren von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen. Hierauf kommt es jetzt an.“ Quelle: Bundesarchitektenkammer; PM 10/2016; https://www.bak.de/.

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