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Bund veröffentlicht neuen Erlass zur nachhaltigen Holzbeschaffung


30.10.2017: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) haben einen Gemeinsamen Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten veröffentlicht, der am 6. Oktober 2017 in Kraft getreten ist. In Ergänzung zum geltenden Beschaffungserlass soll er Vergabestellen und Bietern Handlungsanleitungen geben, wie die Nachhaltigkeit von Holzprodukten nachgewiesen werden kann. Dazu gehören die Produktkettenzertifizierung durch FSC, PEFC oder gleichwertige Zertifikate, die grundsätzlichen Anforderungen für den Einzelnachweis und die Produktkettenzertifizierung. Der Leitfaden kann – derzeit allerdings erst nach Erwerb einer Lizenz – unter http://www.gmbl-online.de/dokument/?user_nvurlapi_pi1%5Bdid%5D=7923993&cHash=f55fe2768a&src=redirect heruntergeladen werden.

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