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AVV Klima – Neue Anforderungen bei Beschaffungen des Bundes


Die Bundesregierung hat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) beschlossen. Die AVV Klima entwickelt die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV EnEff) weiter und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Mit der AVV Klima setzt der Bund für seine Dienststellen die Vorgaben nach § 13 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) um. Danach ist bei Planung, Auswahl und Durchführung von Investitionen und bei Beschaffungen zu prüfen, wie damit jeweils zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele beigetragen werden kann. Bei Beschaffungen ist damit neben Erwägungen zur Energieeffizienz auch eine Prognose der verursachten Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus, soweit wie möglich, zu berücksichtigen. Bestandteil der Verwaltungsvorschrift ist eine Anlage 1, in der Leistungen angeführt sind, die von Dienststellen des Bundes grundsätzlich nicht mehr beschafft werden dürfen, es sei denn, die Beschaffung ist aus Gründen des öffentlichen Interesses dringend geboten. Die AVV Klima finden Sie hier.

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