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Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ): Abfrage GZR-Auszug endet

Am 31. Mai 2025 endet die dreijährige Übergangsfrist bis zu der noch die Möglichkeit zur freiwilligen Abfrage des Gewerbezentralregisters besteht. Mit Wirkung zum 1. Juni 2025 wird die Abfrage im Gewerbezentralregister eingestellt. Mit der seit dem 1. Juli 2022 bestehenden Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters in Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sind die Pflichten zur Abfrage des Gewerbezentralregisters und der Korruptionsregister der Länder in Vergabeverfahren entfallen.