Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 den Aktionsplan „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ beschlossen. Dieser soll die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Agenda 2030 durch konkrete, messbare Maßnahmen stärken. Für die öffentliche Beschaffung sieht der Aktionsplan drei zentrale Missionen vor:
1. Digitale Wissensdatenbank für nachhaltige Beschaffung
Bis zum Ende der Legislaturperiode soll eine virtuelle Wissensdatenbank Vergabestellen mit praxisnahen Hilfestellungen bei nachhaltigen Beschaffungen unterstützen. Ziel sind rechtssichere, standardisierte und bürokratiearme Beschaffungsverfahren. Daneben sollen Nachhaltigkeitsanforderungen stärker im öffentlichen Einkauf verankert werden, dies u.a. durch Entwicklung eines Katalogs standardisierter Nachhaltigkeitskriterien. Perspektivisch sollen auch Länder und Kommunen von der Datenbank profitieren.
2. Einheitliche Nachhaltigkeitsstandards auf Einkaufsplattformen
Bis zum Ende der Legislaturperiode soll ein Katalog standardisierter Nachhaltigkeitsanforderungen zur Integration auf virtuellen öffentlich-betriebenen Einkaufsplattformen (z.B. Marktplatz Deutschland) für die öffentliche Beschaffung erstellt werden. Filterfunktionen sollen nachhaltige Kaufentscheidungen erleichtern. Wo möglich, sollen bestehende Standards wie der Blaue Engel genutzt werden. Zugleich sollen Transparenz und Vergleichbarkeit für Unternehmen verbessert werden.
3. Nachhaltige globale Textillieferketten
Die Bundesregierung will ökologische und soziale Standards entlang globaler Textillieferketten stärken. Dazu sollen insbesondere Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern verbessert sowie Umwelt- und Klimaschutz gefördert und Unternehmen, die nachhaltig und verantwortungsvoll produzieren, unterstützt werden. Die Bundesverwaltung soll den Anteil nachhaltig beschaffter Textilien bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigern. Zudem sollen die Online-Portale „Siegelklarheit“ und „Grüner Knopf“ weiterentwickelt werden.
Zu beachten ist, dass sämtliche Maßnahmen des Aktionsplans unter Finanzierungsvorbehalt und Vorbehalt der finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz des Bundes stehen.