Berlin



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  • Anhebung des Vergabemindestlohns im Land Berlin
    24.05.2024: Das Mindeststundenentgelt für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Land Berlin beträgt seit dem 1. Mai 2024 13,69 Euro. Diese Erhöhung hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin mit der Ersten Verordnung zur Festsetzung des Mindestentgelts nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 09. April 2024 (GVBl. S. 114 vom 27.04.2024) festgeschrieben. mehr...
  • Einführung der UVgO zum 01.04.2020‎
    31.03.2020: Mit Rundschreiben vom 14.02.2020 führt das Land Berlin spätestens ab dem 01.04.2020 als eines der letzten ‎Bundesländer die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ein. In Brandenburg gilt die UVgO für alle Vergabestellen bereits seit dem 01.01.2019. Das macht es für Bieter leichter, die Abläufe bei nationalen Vergabeverfahren ‎bezüglich Liefer- und Dienstleistungen nachzuvollziehen und zu verstehen. Es gibt jedoch einige Unterschiede bei ‎der Anwendung der UVgO zwischen Berlin und Brandenburg. mehr...
  • Aktualisiertes Rundschreiben zur Anwendung der UVgO
    07.12.2018: Gemäß Rundschreiben Nr. 03/2018 der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom ‎‎26.10.2018 wird in Berlin die UVgO erst 2019 eingeführt: Dort heißt es auf Seite 2 unter II: „Um die UVgO ‎verbindlich einzuführen, bedarf es eines Anwendungsbefehls auf der Grundlage der Ausführungsvorschriften zu § ‎‎55 Landeshaushaltsordnung (LHO).‎ mehr...
  • Rundschreiben zur verbindlichen Anwendung eVergabe
    21.11.2018: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat in seinem Rundschreiben vom 02. August 2018 (VM ‎Nr. 05/2018) eine Übergangsregelung für die verbindliche Anwendung der Elektronischen Vergabe (eVergabe) ‎im Land Berlin bis zum 31.12.2018 getroffen. Danach wird das elektronische Verfahren weitestgehend ‎angewendet, grundsätzlich sind aber auch noch Papiervergaben möglich. ‎ mehr...
  • Ausstieg aus dem Einweg - Kampf Mehrwegbecher-to-go
    29.05.2018: Auch Berlin hat sich wie zahlreiche andere Städte daher dem Kampf gegen Einweggeschirr angeschlossen. ‎Gemäß der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) ist in Berlin Einweggeschirr in allen ‎öffentlichen Bereichen bereits nicht mehr zulässig. Dies gilt z.B. für Großveranstaltungen. Vielmehr ist ‎verpflichtend Mehrweggeschirr sowie Mehrwegbesteck zu verwenden. Der Einsatz ist durch ein Pfandsystem ‎sowie ausreichendes Angebot von Annahmestellen sicherzustellen.‎ mehr...
  • Stetiger Zuwachs FSC-zertifizierter Betriebe - Berlin & Brandenburg
    28.05.2018: Öffentliche Beschaffungsstellen sind im Rahmen ihrer Ausschreibungen verstärkt dazu angehalten, in ihre ‎Leistungsbeschreibungen auf die Einhaltung der verbindlichen Vorgaben der Verwaltungsvorschrift Beschaffung ‎und Umwelt (VwVBU) zur ausschließlichen Beschaffung von Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung ‎hinzuwirken. Zur Nachweiserbringung haben Bieter ein Zertifikat oder Einzelnachweise beizubringen. mehr...
  • Neue Verwaltungsvorschrift VwVBU - Mehrweg statt Einweg
    26.03.2018: Die europäische Kommission hat am 16. Januar 2018 eine Strategie zur Eindämmung der Flut von Plastikmüll ‎vorgelegt. Neben immer mehr werdenden Städten strebt nun auch die EU im Rahmen ihrer Plastik-Strategie den ‎Ausstieg aus dem Einweg an. In Berlin ist auf Grund der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt ‎‎(VwVBU) Einweggeschirr in allen öffentlichen Bereichen bereits nicht mehr zulässig! mehr...
partner Industrie- und Handelskammern in Bayern Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

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