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Webinarreihe Unternehmen Modul 1 „Schritt für Schritt zur erfolgreichen Teilnahme am öffentlichen Markt“

Unternehmen, die sich für öffentliche Aufträge interessieren und erfolgreich Angebote platzieren möchten, müssen sich mit den die Grundlagen des Vergaberechts vertraut machen. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet bei ihren Beschaffungen das Vergaberecht anzuwenden. Dabei handelt es sich um eine komplizierte und stark formalisierte Rechtsmaterie, die einen fairen, transparenten Wettbewerb gewährleistet und sich grundlegend von Einkäufen in der Privatwirtschaft unterscheidet.

Programm Webinarreihe Unternehmen Modul 1

Termin: 10.04.2025

Zeit:‎        09:00 bis 10:30 Uhr

Ort:         Online-Veranstaltung über Webinar-System MS Teams

Entgelt: kostenfrei

Unternehmen, die sich für öffentliche Aufträge interessieren und erfolgreich Angebote platzieren möchten, müssen sich mit den die Grundlagen des Vergaberechts vertraut machen. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet bei ihren Beschaffungen das Vergaberecht anzuwenden. Dabei handelt es sich um eine komplizierte und stark formalisierte Rechtsmaterie, die einen fairen, transparenten Wettbewerb gewährleistet und sich grundlegend von Einkäufen in der Privatwirtschaft unterscheidet.

Dieses Webinar vermittelt die Grundlagen des Vergaberechts, den Ablauf eines Vergabeverfahrens, die Eignungs- und Zuschlagskriterien zur Auswahl des zu bezuschlagenden Angebots und Tipps zur Vermeidung von Angebotsfehlern. Es richtet sich an Teilnehmende ohne Vorkenntnisse.

Inhalt des Webinars:

  • Rechtliche Grundlagen der Vergabe (Schwerpunkt UVgO)
  • Ablauf eines Vergabeverfahrens
  • Eignung/Zuschlagskriterien
  • Tipps für die Angebotsabgabe

Referent: Sebastian Michl, Projektleiter, Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.

Anmeldung

Teilnahmebedingungen

Der Teilnehmer kann kostenfrei bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bis zum Vortag der Veranstaltung, ist der Veranstalter berechtigt, 30% des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale zu verlangen. Bei einem Rücktritt am Vortag oder Veranstaltungstag beträgt die Kostenpauschale 100% des Teilnahmeentgelts. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Es steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Unsere vollständigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

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