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ABZ Webinarreihe kompakt – Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich nach IMBek

Die IMBek enthält die nach § 31 KommHV-Kameralistik und § 30 KommHV-Doppik bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen anzuwendenden Vergabegrundsätze sowie hilfreiche Hinweise und Empfehlungen für die Durchführung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich. Die Kenntnis der Regelungen der IMBek sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung, die mit der öffentlichen Beschaffung beauftragt essenziell. In dem Seminar werden die Regelungen vorgestellt und anhand von praktischen Beispielen im Austausch mit den Teilnehmenden zur Anwendung gebracht.

Programm Webinar Imbek

Termin: 08.04.2025

Zeit:        09:00 bis 10:30 Uhr

Ort:         Online-Veranstaltung über das System MS Teams

Entgelt: 150,00 EUR zzgl. MwSt.

Referent

Steffen Müller, Ass jur. Projektleiter

Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.

Inhalte des Webinars

  • Verbindliche Vergabegrundsätze nach KommHV-Kameralistik und KommHV-Doppik
  • Wahl des Vergabeverfahrens
  • Dauerhafte und befristete Wertgrenzen
  • Mindestanforderungen an Vergabeverfahren
  • Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
  • Ex-ante-Veröffentlichung und ex-post-Veröffentlichung
  • Berücksichtigung bevorzugter Bewerber, sozialer und umweltbezogener Kriterien
  • Zentrale Beschaffungsstellen
  • Dokumentation
  • Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen
  • Ausnahmen vom Vergaberecht
  • Binnenmarktrelevanter Auftrag
  • Empfehlungen zur Anwendung der UVgO, elektronische Kommunikation, Vergabehandbücher Bayern
  • Eignungsprüfung durch Präqualifikation
  • Rechtsschutz

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Anmeldung

Teilnahmebedingungen

Der Teilnehmer kann kostenfrei bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bis zum Vortag der Veranstaltung, ist der Veranstalter berechtigt, 30% des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale zu verlangen. Bei einem Rücktritt am Vortag oder Veranstaltungstag beträgt die Kostenpauschale 100% des Teilnahmeentgelts. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Es steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Unsere vollständigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

Sonstiges

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