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Thüringen erhöht Wertgrenzen
25.05.2020: In Thüringen gelten seit dem 3. April 2020 befristet bis zum 31. Dezember 2020 erhöhte Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen. Mit der 4. Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge werden die Wertgrenzen wie folgt erhöht:
- Bauleistungen:
- Geschätzter Gesamtauftragswert bis einschließlich 3.000.000 EUR --> Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Gesamtauftragswert bis einschließlich 3.000.000 EUR --> Freihändige Vergabe
(Wertgrenzen gelten auch bei der Vergabe von Bauleistungen zu Wohnzwecken)
- Liefer- und Dienstleistungen:
- Geschätzter Auftragswert < 214.000 Euro (EU-Schwellenwert) --> Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Auftragswert < 214.000 Euro (EU-Schwellenwert) --> Verhandlungsvergabe
Ihr Ansprechpartner:
Markus Heyn, markus.heyn@erfurt.ihk.de, Tel.: 03643/8854-14