Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies von Matomo, um die Reichweite unserer Inhalte zu messen. Wir verwenden keine Marketing-Cookies (z.B. für Retargeting). Mit einem Klick auf "Akzeptieren" akzeptieren Sie dieses Reichweiten-Cookies. Sie können die Reichweiten-Cookies auch ablehnen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Mindeststundenentgelt nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) angepasst
Mit Inkrafttreten des novellierten Thüringer Vergabegesetzes am 01.12.2019 wurde in Thüringen ein vergabespezifisches Mindeststundenentgelt von 11,42 Euro (brutto) eingeführt. Dieser Mindestlohn wird durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) jährlich angepasst. Demnach wird das vergabespezifische Mindeststundenentgelt von 11,73 Euro (brutto) ab dem 01.01.2021 betragen. Nach der Vorschrift gem. § 10 Abs. 4 ThürVgG sind nur die staatlichen Auftraggeber zur Beachtung des vergabespezifischen Mindestlohns verpflichtet. Sonstige Auftraggeber, wie Kommunen und Körperschaften, können bei der Vergabe ihrer Aufträge den vergabespezifischen Mindestlohn anwenden.
Ihr Ansprechpartner: Markus Heyn, Tel: 03643 88540