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Coronavirus – Erhöhte Wertgrenzen gelten weiter
Im Hinblick auf die fortdauernde Corona-Pandemie wurden in Niedersachsen die Regelungen für besondere Wertgrenzen bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber verlängert und weiterentwickelt. Durch Verordnung vom 26. März 2021 wurde die Niedersächsische Wertgrenzenverordnung entsprechend geändert.
Bis zum 30. September 2021 gelten demnach die bisher anwendbaren besonderen Wertgrenzen fort:
- Bauleistungen bis 3 Millionen Euro: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
- Bauleistungen bis 1 Millionen Euro: Freihändige Vergabe
- Dienst- und Lieferleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte: Freie Verfahrenswahl
- Besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unterhalb von 214.000 Euro: Direktauftrag
Im Anschluss daran sind die besonderen Wertgrenzen bis zum 31. März 2022 auf folgende Beträge festgelegt:
- Bauleistungen bis 1 Millionen Euro: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
- Bauleistungen bis 200.000 Euro: Freihändige Vergabe
- Dienst- und Lieferleistungen bis 100.000 Euro: Freie Verfahrenswahl
- Besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unterhalb von 214.000 Euro: Direktauftrag
Ihr Ansprechpartner:
Arnd Helfer, arnd.helfer@oldenburg.ihk.de