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Wertgrenzenübersichten
Hier finden Sie eine Übersicht über die Wertgrenzen im Freistaat Bayern sowie eine Übersicht über die Wertgrenzen beim Bund als auch in den Bundesländern. Die Übersichten zeigen Ihnen, welche Wertgrenzen bei Verhandlungsvergaben/Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen gelten.
- Wertgrenzenübersicht Bayern
In Bayern wurden bei nationalen Auftragsvergaben für die staatlichen Auftraggeber mit der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) vom 24.03.2020 neue Wertgrenzen für den Direktauftrag, die Verhandlungsvergabe sowie die Beschränkte Ausschreibung jeweils ohne Teilnahmewettbewerb eingeführt, welche zum 26.03.2020 in Kraft getreten ist. Die Staatsregierung hat mit Blick auf die Corona-Krise und die Folgen des Krieges in der Ukraine eine eingeschränkte Verlängerung der Geltungsdauer der befristet höheren Wertgrenzen für den Direktauftrag, die Verhandlungsvergabe sowie die Beschränkte Ausschreibung jeweils ohne Teilnahmewettbewerb bis zum 31.12.2024 beschlossen. (Nr. 1.9 VVöA).
Für kommunale Auftraggeber gilt seit dem 23.07.2020 die geänderte Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 31. Juli 2018, Az. B3-1512-31-19 (IMBek). In die geänderte IMBek übernommen wurden die neuen Wertgrenzen für den Direktauftrag, die Verhandlungsvergabe sowie die Beschränkte Ausschreibung jeweils ohne Teilnahmewettbewerb. Die Staatsregierung hat mit Blick auf die Corona-Krise und die Folgen des Krieges in der Ukraine eine eingeschränkte Verlängerung der Geltungsdauer der befristet höheren Wertgrenzen für den Direktauftrag, die Verhandlungsvergabe sowie die Beschränkte Ausschreibung jeweils ohne Teilnahmewettbewerb bis zum 31.12.2024 beschlossen. (Nr. 1.2.11 der Bekanntmachung des Innenministeriums über die „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“).
Nebenstehend finden Sie zum Download die aktualisierte Wertgrenzenübersicht für Auftragsvergaben in Bayern.
- Wertgrenzenübersicht Bund und Bundesländer
Bitte beachten Sie, dass derzeit aufgrund der Corona-Krise und den Folgen des Krieges in der Ukraine in den jeweiligen Bundesländern besondere Wertgrenzenregelungen beschlossen wurden. Zu den aktuell geltenden Auftragswerten informieren Sie sich bitte bei der jeweiligen Auftragsberatungsstelle.