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EU-Standardformulare zur Bekanntmachung von Ausschreibungen
Seit 2013 ist ausschließlich die elektronische Ausgabe des Amtsblattes der EU rechtlich verbindlich. Dies ergibt sich aus der EU-Verordnung (Nr. 216/2013) des Rates. Danach hat die gedruckte Ausgabe des Amtsblatts Rechtswirkung nur in Ausnahmefällen, wenn die elektronische Ausgabe des Amtsblatts aufgrund unvorhersehbarer außergewöhnlicher Störungen des Informationssystems nicht veröffentlicht werden kann.
Auftraggeber können ihre Bekanntmachungen ausschließlich mit elektronischen Mitteln an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermitteln. eNotices bietet kostenlosen Zugriff auf die Online-Formulare zur Erstellung von Bekanntmachungen für das öffentliche Auftragswesen und deren Versendung zur Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S).
Über den eNotices-Dienst eingereichte Bekanntmachungen werden auf der TED-Website veröffentlicht. Zu eNotices gelangen Sie hier.
Stand: 30.04.2020