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Neue EU-Schwellenwerte veröffentlicht
Im zweijährigen Turnus erfolgt durch die EU-Kommission eine Überprüfung und Anpassung der Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren. Zum 01.01.2024 werden diese angepasst. Die neuen Schwellenwerte wurden in den Delegierten Verordnungen (EU) 2023/2495, 2023/2496, 2023/2497 und 2023/2510 der Europäischen Kommission vom 15.11.2023 veröffentlicht. Es gelten danach folgende Werte (in Euro).
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Ab 01.01.2024 |
Bis 31.12.2023 |
Bauleistungen |
5.538.000 |
5.382.000 |
Liefer- und Dienstleistungen - Öffentliche Auftraggeber |
221.000 |
215.000 |
Konzessionen |
5.538.000 |
5.382.000 |
Liefer- und Dienstleistungen - Obere und oberste Bundesbehörden |
143.000 |
140.000 |
Liefer- und Dienstleistungen - Sektorenauftraggeber- Obere und oberste Bundesbehörden |
443.000 |
431.000 |
Liefer- und Dienstleistungen - Verteidigung/Sicherheit - Obere und oberste Bundesbehörden |
443.000 |
431.000 |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - Öffentliche Auftraggeber |
750.000 * |
750.000 * |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - Sektorenauftraggeber |
1.000.000 * |
1.000.000 * |
* Eine Anpassung der Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) erfolgt nicht. Sie betragen unverändert EUR 750.000 für öffentliche Auftraggeber und EUR 1.000.000 für Sektorenauftraggeber.
Die Überprüfung der EU-Schwellenwerte erfolgt nach den Vorgaben des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement (GPA). Die Änderung ist alle zwei Jahre erforderlich, da die Festlegung im GPA auf einer künstlich geschaffenen Währungseinheit beruht, den sogenannten Sonderziehungsrechten. Diese haben keinen festen Wechselkurs im Verhältnis zum Euro und werden entsprechend den Wechselkursschwankungen von der EU-Kommission im Zweijahresrhythmus neu berechnet.
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/2495 DER KOMMISSION vom 15. November 2023
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/2496 DER KOMMISSION vom 15. November 2023
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/2497 DER KOMMISSION vom 15. November 2023
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/2510 DER KOMMISSION vom 15. November 2023