Neue EU-Schwellenwerte ab dem 01.01.2022‎


27.11.2021: Es ist wieder soweit: Die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren wurden von der EU-Kommission überprüft und zum 01.01.2022 angepasst. Ab dem 01.01.2022 gelten folgende EU-Schwellenwerte (in Euro, netto):

 

 

Ab 01.01.2022

Bis 31.12.2021

Bauleistungen

5.382.000

5.350.000

Liefer-und Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber

215.000

214.000

Konzessionen

5.382.000

5.350.000

Liefer- und Dienstleistungen – Obere und oberste Bundesbehörden

140.000

139.000

Liefer- und Dienstleistungen – Sektorenauftraggeber- Obere und oberste Bundesbehörden

431.000

428.000

Liefer- und Dienstleistungen –Verteidigung/Sicherheit – Obere und oberste Bundesbehörden

431.000

428.000

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber

750.000*

750.000*

*Eine Anpassung des Schwellenwertes für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) erfolgt nicht.

Die neuen Werte wurden im Amtsblatt der EU bekannt gegeben (Verordnungen (EU) 2021/1950,1951, 1952 und 1953 vom 10.11.2021).

 

Die Überprüfung der EU-Schwellenwerte erfolgt auf Basis des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement – kurz GPA). Die Änderung alle zwei Jahre ist erforderlich, weil die Festlegung im GPA auf einer künstlich geschaffenen Währungseinheit beruht, den sogenannten Sonderziehungsrechten. Diese haben keinen festen Wechselkurs im Verhältnis zum Euro und werden entsprechend den Wechselkursschwankungen von der EU-Kommission im Zweijahresrhythmus neu berechnet.

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
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