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Neue EU-Schwellenwerte ab dem 01.01.2022
27.11.2021: Es ist wieder soweit: Die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren wurden von der EU-Kommission überprüft und zum 01.01.2022 angepasst. Ab dem 01.01.2022 gelten folgende EU-Schwellenwerte (in Euro, netto):
|
Ab 01.01.2022 |
Bis 31.12.2021 |
Bauleistungen |
5.382.000 |
5.350.000 |
Liefer-und Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber |
215.000 |
214.000 |
Konzessionen |
5.382.000 |
5.350.000 |
Liefer- und Dienstleistungen – Obere und oberste Bundesbehörden |
140.000 |
139.000 |
Liefer- und Dienstleistungen – Sektorenauftraggeber- Obere und oberste Bundesbehörden |
431.000 |
428.000 |
Liefer- und Dienstleistungen –Verteidigung/Sicherheit – Obere und oberste Bundesbehörden |
431.000 |
428.000 |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber |
750.000* |
750.000* |
*Eine Anpassung des Schwellenwertes für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) erfolgt nicht.
Die neuen Werte wurden im Amtsblatt der EU bekannt gegeben (Verordnungen (EU) 2021/1950,1951, 1952 und 1953 vom 10.11.2021).
Die Überprüfung der EU-Schwellenwerte erfolgt auf Basis des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement – kurz GPA). Die Änderung alle zwei Jahre ist erforderlich, weil die Festlegung im GPA auf einer künstlich geschaffenen Währungseinheit beruht, den sogenannten Sonderziehungsrechten. Diese haben keinen festen Wechselkurs im Verhältnis zum Euro und werden entsprechend den Wechselkursschwankungen von der EU-Kommission im Zweijahresrhythmus neu berechnet.