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Ein Jahr Wettbewerbsregister ‒ Bundeskartellamt zieht Bilanz
Anlässlich des einjährigen Vollbetriebs des Wettbewerbsregisters hat das Bundeskartellamt Bilanz gezogen. Seit Bestehen der Abfragepflicht zum 01.06.2022 haben Auftraggeber über 220.000 Abfragen durchgeführt. In den letzten Monaten im Durchschnitt täglich deutlich über 1.000 Abfragen. Regelmäßig übermittelt das Wettbewerbsregister ausschließlich in elektronischer Form Informationen zu Eintragungen, die es Auftraggebern erleichtern, den Ausschluss eines Unternehmens vom Vergabeverfahren zu prüfen. Aktuell sind rund 7.000 Unternehmen auf Grundlage von Sanktionsentscheidungen der Strafverfolgungs- und Ordnungswidrigkeitenbehörden im Register eingetragen. Eine Löschung der Eintragung erfolgt auf Antrag des Unternehmens, wenn es die Erfüllung der Voraussetzungen einer Selbstreinigung nachweist. Erforderlich dafür ist ein Ausgleich des entstandenen Schadens, die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und das Ergreifen von Maßnahmen zur Vermeidung weiteren Fehlverhaltens. Erfolgt eine vorzeitige Löschung der Eintragung, entfällt der vergaberechtliche Ausschlussgrund. Die Löschung bindet alle öffentlichen Auftraggeber. Die Presseerklärung des Bundeskartellamts finden Sie hier.