Bund hebt Wertgrenzen für Direktaufträge an

 
Das Bundeskabinett hat am 11.12.2024 die „Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich“ beschlossen. Mit den neuen Verwaltungsvorschriften wird die Wertgrenze für Direktaufträge für Vergabestellen des Bundes für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen von derzeit 1.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Daneben werden die krisenbedingt von 3.000 Euro angehobenen Direktauftragswertgrenzen für den Baubereich (auf 5.000 bzw. 8.000 Euro) um ein Jahr verlängert. Eine allgemeine Erhöhung der Direktauftragswertgrenze – etwa ebenfalls um 15.000 Euro – auch für die Vergabe von Bauleistungen wird vom zuständigen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im „Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen“ zur Diskussion gestellt. 
 
Quelle: Pressemitteilung des BMWK

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