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Bayern vereinfacht während Corona-Krise die Auftragsvergabe
25.03.2020: Zur Bewältigung der Corona-Krise ist es derzeit häufig erforderlich, eine Vielzahl von Beschaffungen besonders schnell und effizient durchzuführen. Das gilt insbesondere für Material, das im Gesundheitsbereich oder für Einsatzkräfte sowie zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung benötigt wird.
Die Bayerische Staatsregierung hat deshalb beschlossen, dass in der Corona-Krise begründete Beschaffungen (insbesondere medizinische Bedarfsgegenstände und Leistungen, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Verwaltung dienen) durch staatliche Auftraggeber, bis zu einer Wertgrenze von 25 000 Euro netto ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens durch Direktauftrag beschafft werden können. Diese Regelung ist bis 30. Juni 2020 befristet.
Zur Stützung der Konjunktur in Bayern und zum Abbau der Bürokratie erhöht die Bayerische Staatsregierung für staatliche Auftraggeber darüber hinaus dauerhaft die Wertgrenzen der so genannten Unterschwellenvergabe für die Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Die Vergabeverfahren sollen somit erleichtert, beschleunigt und entbürokratisiert werden. Die Erhöhung der Wertgrenzen betrifft den Direktauftrag, die Verhandlungsvergabe als auch die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb.
Über die Konkretisierung dieser Beschlüsse halten wir Sie hier auf dem Laufenden.