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AVPQ-Datenbank der Industrie- und Handelskammern - Erfolgsmodell für Präqualifizierung
08.08.2018: Im Herbst 2017 führte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das „Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen“ (AVPQ) ein. Diese Datenbank soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum öffentlichen Markt erleichtern. Das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) löst das bisherige bekannte Präqualifizierungsregister (PQ-VOL) für Liefer- und Dienstleistungen ab.
In der AVPQ-Datenbank sind Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen, die ihre Eignung für öffentliche Aufträge gegenüber den Industrie- und Handelskammern beziehungsweise den von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen nachgewiesen haben. Das Verzeichnis enthält nicht nur IHK-Mitglieder, sondern auch Mischbetriebe, Handwerksunternehmen und freiberuflich Tätige, die im Liefer- und Dienstleistungsbereich unterwegs sind. Inzwischen umfasst die bundesweite Datenbank schon über 1.500 präqualifizierte Unternehmen.
Die eingetragenen Unternehmen sparen sich bei der Angebotsabgabe die aufwändige Nachweisführung. Für sie gilt grundsätzlich die Eignungsvermutung nach § 48 der Vergabeverordnung (VgV) bzw. § 35 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Der Nutzen für die Vergabestellen liegt zudem in der allgemein zugänglichen Recherchefunktion im AVPQ. Dort kann sich die öffentliche Hand einen Überblick über die in ihrem Umfeld für entsprechende Aufträge geeignete und präqualifizierte Unternehmen verschaffen. Die bei Ausschreibungen geforderten Nachweise werden im AVPQ hinterlegt und sind für die Vergabestelle nach der Eingabe der vom Unternehmen mitgeteilten Präqualifizierungs-nummer sichtbar. Annette Karstedt-Meierrieks, fachliche Leiterin des AVPQ im Deutschen Industrie- und Handels-kammertag, äußerte sich im „Bundesanzeiger“ sehr zufrieden: „Die Eintragung im amtlichen Verzeichnis der IHKs entlastet die Unternehmen von der oftmals aufwendigen Zusammenstellung der teilweise umfangreichen Nachweise und führt so im Ergebnis zu einer regelmäßigen und verstärkten Beteiligung der Unternehmen an Ausschreibungsverfahren. Eingetragene Unternehmen sind berechtigt, das Logo „AVPQ“ zu werblichen Zwecken zu nutzen und so auch der breiteren Öffentlichkeit ihre Zertifizierung bekannt zu machen. Die Eintragung in das AVPQ ist damit auch ein nicht zu unterschätzender Marketingaspekt für Unternehmen im Liefer- und Dienstleistungsbereich. Eintragung in wenigen Schritten:
- Online-Antrag beim amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen ausfüllen und absenden https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/Antrag1.aspx?id=0
- Mantelbogen ausdrucken und mit den geforderten Dokumenten an die Eintragungsstelle schicken
- nach erfolgreicher Überprüfung wird Ihr Unternehmen in das amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unter-nehmen (AVPQ) aufgenommen und das Zertifikat ausgestellt. Dieses erhalten Sie dann per Post.
Weitere Informationen zum AVPQ erhalten Unternehmen durch die für Ihr Bundesland zuständige Auftragsberatungsstelle. Diese finden Sie unter: https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/