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Änderung der Preisrechtsverordnung VO PR 30/53 verabschiedet und veröffentlicht
16.12.2021: Die „Dritte Verordnung zur Änderung der VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen“ wurde am 30.11.2021 im Bundesgesetzblatt ((BGBl I 2021, Nr. 80, s. 4.968) veröffentlicht und tritt am 01.04.2021 in Kraft. Die Anpassungen beziehen sich im Wesentlichen auf § 4 (Preise für marktgängige Leistungen) und § 9 (Prüfung der Preise). Zusätzliche Änderungen enthalten die LSP (Leitsätze für die Preisermittlung von Selbstkosten), die die VO PR 30/53 als Anlage enthält. Die Änderungen hier betreffen Nr. 44 LSP – Kalkulatorische Zinsen-Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals sowie Nr. 52 – Kalkulatorischer Gewinn-Höhe der Zurechnung. Die Verordnung finden Sie hier: Bundesgesetzblatt (bgbl.de)