‎13 von 16 Bundesländern haben einen Vergabe-Mindestlohn


07.12.2018: Nach einem Bericht der Zeitschrift SUPPLY verfügen 13 von 16 Bundesländern über einen vergabespezifischen Mindestlohn und regelt dies über landesspezifische Tariftreue- und Vergabegesetz. Lediglich Sachsen und Bayern verzichten gänzlich auf ein entsprechendes Gesetz; Sachsen-Anhalt hat zwar ein Gesetz, verzichtet aber die Vorgabe eines Mindestlohns. Spitzenreiter bei der Vorgabe eines Vergabe-Mindestlohns sei Schleswig-Holstein mit 9,99 € pro Stunde. Der Bericht listet weitere, landesspezifische Regelungen auf, die von Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen in den jeweiligen Bundesländern zu beachten sind. Die Vergabe-Mindestlöhne im Überblick:

 

Vergabespezifische Mindestlöhne in Deutschland

(in Euro pro Stunde)

 

Schleswig-Holstein

9,99 €

Mecklenburg-Vorpommern

9,80 €

Thüringen

9,54 €

Brandenburg

9,00 €

Berlin

9,00 €

Rheinland-Pfalz

8,90 €

Allgemeiner Mindestlohn

8,84 €

Baden-Württemberg

8,84 €

Bremen

8,84 €

Hamburg

8,84 €

Hessen

8,84 €

Niedersachsen

8,84 €

Nordrhein-Westfalen

8,84 €

Saarland

8,84 €

   

Quelle: Text und Grafik; SUPPLY, Ausgabe Oktober, Autor: Marcus Dischinger

 

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