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13 von 16 Bundesländern haben einen Vergabe-Mindestlohn
07.12.2018: Nach einem Bericht der Zeitschrift SUPPLY verfügen 13 von 16 Bundesländern über einen vergabespezifischen Mindestlohn und regelt dies über landesspezifische Tariftreue- und Vergabegesetz. Lediglich Sachsen und Bayern verzichten gänzlich auf ein entsprechendes Gesetz; Sachsen-Anhalt hat zwar ein Gesetz, verzichtet aber die Vorgabe eines Mindestlohns. Spitzenreiter bei der Vorgabe eines Vergabe-Mindestlohns sei Schleswig-Holstein mit 9,99 € pro Stunde. Der Bericht listet weitere, landesspezifische Regelungen auf, die von Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen in den jeweiligen Bundesländern zu beachten sind. Die Vergabe-Mindestlöhne im Überblick:
Vergabespezifische Mindestlöhne in Deutschland |
|
(in Euro pro Stunde) |
|
Schleswig-Holstein |
9,99 € |
Mecklenburg-Vorpommern |
9,80 € |
Thüringen |
9,54 € |
Brandenburg |
9,00 € |
Berlin |
9,00 € |
Rheinland-Pfalz |
8,90 € |
Allgemeiner Mindestlohn |
8,84 € |
Baden-Württemberg |
8,84 € |
Bremen |
8,84 € |
Hamburg |
8,84 € |
Hessen |
8,84 € |
Niedersachsen |
8,84 € |
Nordrhein-Westfalen |
8,84 € |
Saarland |
8,84 € |
Quelle: Text und Grafik; SUPPLY, Ausgabe Oktober, Autor: Marcus Dischinger