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Niedersachsen
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Coronavirus – Erhöhte Wertgrenzen gelten weiter
27.04.2021: Im Hinblick auf die fortdauernde Corona-Pandemie wurden in Niedersachsen die Regelungen für besondere Wertgrenzen bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber verlängert und weiterentwickelt. Durch Verordnung vom 26. März 2021 wurde die Niedersächsische Wertgrenzenverordnung entsprechend geändert. mehr... -
Wertgrenzenverordnung – Corona-bedingte Erhöhung
28.04.2020: Am 08.04.2020 wurde in Niedersachsen die Verordnung über Auftragswertgrenzen und Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NWertVO) in Kraft gesetzt. Es gelten als Wertgrenzen: für Bauleistungen im Wege der Freihändigen Vergabe bis 25 000 Euro. mehr... -
Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
19.12.2019: Das vom Landtag verabschiedete Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) wird zum 1. Januar 2020 in Kraft treten und unter anderem die Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zur Anwendung bringen. Gleiches gilt für Teil A der aktuellen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A 2019). mehr... -
Entwurf für neugefasstes Tariftreue- und Vergabegesetz
29.04.2019: Die niedersächsische Landesregierung hat einen Entwurf für die Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) verbunden mit einer Anpassung der Landeshaushaltsordnung (LHO) auf den Weg gebracht. Kern des Gesetzentwurfes sind die Anpassungen an geändertes Bundesrecht und die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Wesentlich ist zudem die Anhebung des Auftragswertes von 10.000 Euro auf zukünftig 25.000 Euro, ab dem das NTVergG Anwendung findet. mehr...