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Entwurf für neugefasstes Tariftreue- und Vergabegesetz
29.04.2019: Die niedersächsische Landesregierung hat einen Entwurf für die Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) verbunden mit einer Anpassung der Landeshaushaltsordnung (LHO) auf den Weg gebracht.
Kern des Gesetzentwurfes sind die Anpassungen an geändertes Bundesrecht und die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Wesentlich ist zudem die Anhebung des Auftragswertes von 10.000 Euro auf zukünftig 25.000 Euro, ab dem das NTVergG Anwendung findet. Damit sollen Kommunen entlastet und durch die Vereinheitlichung mit anderen vergaberechtlichen Schwellenwerten für alle Beteiligten bürokratische Lasten unterhalb der EU-Schwelle verringert werden. Darüber hinaus sollen Sektorenauftraggeber und Zuwendungsempfänger, wie zum Beispiel Sportvereine, bei denen oft ehrenamtliche Mitglieder tätig sind, aus dem Anwendungsbereich entfallen. Der Unterschwellenrechtsschutz hat im Entwurf keinen Eingang gefunden. § 55 der LHO wird hinsichtlich der Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Ausschreibung und beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb angepasst.
Es ist beabsichtigt, im laufenden Verfahren den Gesetzentwurf aufgrund von neuen Erkenntnissen, wie zum Beispiel die Verabschiedung der aktualisierten Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (BAnz AT-Veröffentlichung vom 19.02.2019 B2), anzupassen. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den Herbst geplant.
Ihre Ansprechpartnerin:
Sabine Hillmer, IHK Hannover, E-Mail: hillmer@hannover.ihk.de