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Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
19.12.2019: Das vom Landtag verabschiedete Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) wird zum 1. Januar 2020 in Kraft treten und unter anderem die Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zur Anwendung bringen. Mit der Einführung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO), wird das NTVerG an das geltende Bundesrecht angepasst wird. Auch Teil A der aktuellen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A 2019) wird mit dem Gesetz zur Anwendung gebracht. Die UVgO regelt das Vergabeverfahren von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Hinsichtlich der von der UVgO vorgeschriebenen Nutzung elektronischer Mittel gilt für Vergaben, die vor dem 30. Juni 2020 begonnen haben, eine Übergangsvorschrift. Für diese Verfahren legt der Auftraggeber fest, wie die Unternehmen ihre Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen haben. Weiterhin wird der Eingangsschwellenwert des NTVerG von derzeit 10.000 auf 20.000 Euro erhöht. Zuwendungsempfänger unterhalb der EU-Schwellenwerte - wie z.B. Sportvereine - werden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Schließlich wird eine Informations- und Wartepflicht gegenüber Unternehmen, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, eingeführt. Eine Lesefassungen des NTVerG finden Sie hier.
Ihr Ansprechpartner:
Arnd Helfer, Oldenburgische IHK, arnd.helfer@oldenburg.ihk.de