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Wertgrenzenverordnung in Kraft – befristete Corona-bedingte Erhöhungen
28.04.2020: Am 08.04.2020 wurde in Niedersachsen die Verordnung über Auftragswertgrenzen und Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NWertVO) in Kraft gesetzt. Es gelten als Wertgrenzen: für Bauleistungen im Wege der Freihändigen Vergabe bis 25 000 Euro, für Bauleistungen im Ausland bis 50 000 Euro, für Liefer- und Dienstleistungen im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 50 000 Euro und bei der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb bis 25 000 Euro. Besondere Vorschriften gelten für Bauleistungen zum Ausbau passiver Festnetz- oder Mobilfunkinfrastrukturen sowie für Aufträge durch Sektorenauftraggeber.
Aufgrund der Corona-Pandemie können zunächst befristet bis zum 30. September 2020 Bauleistungen bis drei Millionen Euro als beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sowie Bauleistungen bis eine Million Euro als Freihändige Vergabe durchgeführt werden. Für Dienst- und Lieferleistungen unter 214.000 Euro gilt die freie Verfahrenswahl; der Direktkauf kann bei besonders dringlichen Corona-bedingten Einkäufen bis zu dieser Höhe gewählt werden. Detaillierte Infos unter https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/offentliche_auftrage_und_preisprufung/aktuelles/aktuelles-110272.html.
Ihre Ansprechpartnerin:
Sabine Hillmer, hillmer@hannover.ihk.de, Tel. 0511-3107-272