Neues Schleswig-Holsteinisches Vergabegesetz (VGSH)

 
Das geänderte Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) vom 22.11.2024 wurde am 05.12.2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 bekannt gegeben. Es trat am 06.12 2024 in Kraft. Da damit der vergaberechtliche Mindestlohn in Schleswig-Holstein entfällt, kann nun endlich auf die längst überfällige Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns verzichtet werden. Außerdem werden Auftraggeber nach § 99 Nr.4 GWB in Schleswig-Holstein unterhalb des EU-Schwellenwerts von der Anwendung des Vergaberechts befreit. Weitere Änderungen sind redaktioneller Art. Alle Änderungen des VGSH finden Sie hier.
 
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Sabine Tauber, tauber@abst-sh.de ,Tel. 0431 9865144

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