Landesverordnung über den beratenden Ausschuss nach dem Vergabegesetz


25.06.2019: Kurz nach dem Inkrafttreten der VGSH (Vergabegesetz Schleswig-Holstein) und der SHVgVO (Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung) ist am 12.04.2019 auch die „Landesverordnung über den beratenden Ausschuss nach dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSHBerAVO)“ vom 01.04.2019 verkündet worden (GVOBl. SH vom 11.04.2019) und in Kraft getreten.

 

Das für Arbeit zuständige Ministerium wird durch diese Rechtsverordnung ermächtigt, die Repräsentativität der Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs festzustellen. Dabei ist auf die Bedeutung des Tarifvertrages für die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer abzustellen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 5 Abs. 3 VGSH. § 1 VGSHBerAVO regelt Aufgaben, Bestellung und Zusammensetzung des Ausschusses, § 2 VGSHBerAVO die Einberufung und Geschäftsordnung, § 3 VGSHBerAVO die Beschlussfassung und § 4 VGSHBerAVO eine Entschädigung der Ausschussmitglieder.

 

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