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Entwurf eines neuen Landesvergabegesetzes in der Anhörung
29.05.2018: Das federführende Wirtschaftsministerium hat auf Basis des Koalitionsvertrages einen Gesetzentwurf für ein „neues und sehr schlankes“ Landesvergaberecht (Vergabegesetz Schleswig-Holstein –VGSH) vorgelegt. Der Entwurf ist derzeit in der Verbändeanhörung, die bis zum 18.05. geplant ist. Das VGSH verzichtet weitestgehend auf redundante und rein deklaratorische Regelungen; die VOB/a und die UVgO werden als Verfahrensregeln zur Anwendung erklärt. Grundsätzlich soll der Vorrang der Eigenerklärungen gelten, um die Mittelstandsfreundlichkeit zu verbessern. Das Gesetz betont den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und verweist hier insbesondere auf den Aspekt „Qualität“ bei den Zuschlagskriterien. Der vergaberechtliche Mindestlohn wird zwar mit 9,99 € festgeschrieben; eine entsprechende Erklärung ist aber nicht bereits bei Angebotsabgabe von jedem Bieter sondern mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit nur vom „Zuschlagsprätendenten“ gefordert werden. Das VGSH soll das derzeitig aktuelle TTG SH ablösen. Hierzu wird das TTG SH komplett aufgehoben. Das neue VGSH könnte bei zügiger Behandlung bereits vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten. Damit wäre eine zeitnah folgende Umsetzung der UVgO in Schleswig-Holstein möglich. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein sowie der ABST SH wird „die Intention der Landesregierung mit dem neuen Landesvergaberecht ein mittelstandsfreundliches Vergaberecht unter Verzicht auf vergabefremde Kriterien einzuführen und somit das derzeit noch geltende Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) abzulösen“ ausdrücklich begrüßt. Weiter: „Insbesondere der Verzicht auf Verpflichtungserklärung (z. B. zum Nachweis der Tariftreue, zur Beachtung der sogenannten ILO-Kernarbeitsnormen oder weiterer „vergabefremder“ Aspekte) wird nach unserer Auffassung weitere bürokratische Hürden abbauen, die den Unternehmen bislang eine Beteiligung am öffentlichen Markt eher erschweren.“ Vor diesem geschilderten Hintergrund sei eine zügige, gegenüber der Entwurfsfassung unveränderte Umsetzung des Gesetzentwurfs im Interesse der schleswig-holsteinischen Wirtschaft. Die mit der Stellungnahme vertretenen Wirtschaftsverbände weisen aber gleichzeitig noch auf den weiteren Handlungsbedarf hin:
- Fortführung der SH-Wertgrenzenregelung, die sich im Einklang mit den nördlichen Bundesländern Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern befindet und insbesondere auch hier wie in den angesprochenen Bundesländern zeitlich unbefristet ist.
- Zügige „1:1“ Umsetzung der (Bundes-)UVgO, damit sich die am öffentlichen Markt aktiven Unternehmen bei länderübergreifender Akquise nicht auf unterschiedliche Vergabeordnungen einstellen müssen.
- Verpflichtende E-Vergabe bei Umsetzung der UVgO, d. h. eine durchgängig elektronische Kommunikation bei öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich. Ggf. mit erweiterten Übergangsfristen
- Einführung einer verpflichtenden Landesvergabeplattform, auf der alle öffentlichen Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber aus Schleswig-Holstein veröffentlich werden. Diese Plattform sollte als reine Informationsplattform sowohl Vergabestellen als auch insbesondere den Bietern kostenlos zur Verfügung stehen. Hier wird beispielhaft auf die Plattform der GMSH AöR verwiesen.
Den Entwurf des Landesvergabegesetzes VGSH und die Stellungnahme finden sie unter www.abst-sh.de/aktuell, Meldung vom XXXXXX (link wird am 19.05.gelegt).
Ihr Ansprechpartner:
Volker Romeike, info@abst-sh.de, Tel.: 0431/986 513 0